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Verbot für Hochbeete durch das Verwaltungsgericht

Die Bauerntochter Yvonne Baer darf kein Hochbeet bauen!

Anfang Juli besuchte eine Delegation des Thurgauer Verwaltungsgerichts Yvonne Baers Garten in Salenstein, doch die Juristen kamen nicht wegen des klassischen Bauerngartens oder des Klostergartens, die Baer in den letzten zwanzig Jahren auf einer ehemaligen Kuhweide angelegt hat, sondern sie besichtigten ihre Hochbeete, gegen deren Aufstellung  der Gemeinderat im März 2014 einen Baustop erlassen hatte. Yvonne Baer führt seither einen juristischen Kampf, um ihre Hochbeete nicht abreißen zu müssen. Das Problem besteht darin, dass die Hochbeete in der Landwirtschaftszone liegen und deshalb nur als Teil eines Bauernbetriebs angelegt werden dürften, sodass ein Hobbygärtner kein Hochbeet in diesem Umfang außerhalb der Bauzone errichten darf, denn einen Garten muss man in der Bauzone anlegen. In der Landwirtschaftszone ist maßgebend, ob die Anlage eine Auswirkung auf den Raum hat, denn die Landwirtschaftszone ist die Produktionsgrundlage für die Bauern, die unter Umständen einen neuen Stall oder ein neues Wohnhaus bauen können, wenn sie es für ihre Existenzsicherung brauchen. Yvonne Baer ist zwar Bauerntochter und unterrichtete Bäuerinnen auf dem Bildungs- und Beratungszentrum Arenenberg in Hauswirtschaft und bäuerlicher Kultur, doch sie besitzt aber keinen Hof und hat keinen Bauern zum Mann. Bei ihren Hochbeeten handelt es sich übrigens um insgesamt sieben bis zu neunzig Zentimeter hohe Stahltröge, die auf einer Fläche von sechs auf elf Metern stehen.





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