Der Stadtrat von München beschloss kürzlich die Sondernutzungsrichtlinien zum 1. Juni zu novellieren, wodurch nun möglich wird, Hochbeete auf öffentlichem Grund aufzustellen. Pflanzen, Gärtnern und Ernten soll damit ab sofort direkt vor der Haustüre, also auch vor dem Mietshaus, gehen. Bevor jedoch das eigene Gemüse- , Obst- oder Pflanzenbeet postiert wird, müssen ein paar Vorgaben beachtet werden. Zunächst ist das Einverständnis der Erdgeschossbewohner einzuholen, da sie am meisten von der Aufstellung der urbanen Hochbeete betroffen sind. Außerdem muss eine für das Beet verantwortliche Person benannt werden, „mit Standortbezug“, wie es im jüngsten Schreiben des Kreisverwaltungsreferats heißt. Die verantwortliche Person muss also Bezug zum Haus nachweisen, an dem das Hochbeet aufgestellt werden soll. Auch müssten vorgegebene Maße des Beetes eingehalten werden. Und schließlich braucht es die Zustimmung des örtlichen Bezirksausschusses. „Hierdurch soll die Möglichkeit der Bezirksausschüsse, auf die Gestaltung ihrer Bezirke Einfluss zu nehmen, gewahrt werden“, erläutert die Behörde. Sobald der örtlich zuständige Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe seine Zustimmung gegeben hat, wird diese an die Bezirksinspektion weitergegeben, die den eigentlichen Genehmigungsprozess weiterführt. Maximal zehn Hochbeete pro Stadtbezirk sollen heuer ermöglicht werden – ein Testlauf, um das städtische Gärtnern vor der Hochhaustür zu erproben.