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Hochbett als Lebensretter!

In der Ausgabe vom 24. August 2024 berichtet die Zeitung „Bild“ unter der Überschrift „Junge (5) landet im Erdbeerbeet“ von einem Vorfall, bei dem ein fünfjähriger Junge aus dem dritten Stock eines Hauses fiel und in einem kleinen Hochbeet auf der Terrasse landete. Es sei angemerkt, dass der Unfall für den Jungen potenziell gravierende Konsequenzen haben könnte. Der Sturz des Fünfjährigen von einem Balkon endete jedoch offenbar nicht mit gravierenden Folgen. Stattdessen landete er in einem Erdbeer-Hochbeet. Der Vorfall ereignete sich um 12:38 Uhr. Der Junge stürzte am Engelbrechtsweg im Hamburger Stadtteil Lurup vom Balkon einer Wohnung im dritten Obergeschoss und fiel rund zehn Meter in die Tiefe. Eine Mieterin im Erdgeschoss, eine 61-jährige Frau, gab zu Protokoll, dass sie sich gerade mit ihrem Ehemann auf der Terrasse aufgehalten habe. Plötzlich wurde mir gewahr, dass der Junge zu fallen begann. Den Aufprall auf unserem Erdbeer-Hochbeet nahm ich akustisch wahr. In der Folge lag das Kind weinend am Boden. „Ich nahm umgehend eine Erstversorgung des Kindes vor.“ Infolge des Sturzes wurde ein Plastikbehälter für die Pflanzen tiefer in das Hochbeet gedrückt. Dies führte zu einer Reduktion des Aufpralls. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass eine seitliche Verlagerung des Landepunktes des Jungen um wenige Zentimeter eine Kollision mit den Pflanzstangen zur Folge gehabt hätte. Die Verletzungen wären in diesem Fall gravierender gewesen, erläutert die Frau, die den Vorfall beobachtet hat. Wie die „Mopo“ zuerst berichtete, wurde der Unfallort von mehreren Rettungskräften aufgesucht. Das Kind mit Down-Syndrom wurde von Sanitätern versorgt und anschließend in ein Krankenhaus verbracht. Ein anfangs alarmierter Rettungshubschrauber wurde abbestellt. Der Junge soll äußerlich nur Schürfwunden aufweisen und gilt derzeit als leicht verletzt. Die Umstände, die zu dem Sturz aus dem Mehrfamilienhaus führten, sind noch unklar. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.





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